Energieberatung Eilers - Thermografie - Blower Door
Ihr Energieberater für Oldenburg und Umgebung





News Archiv

20.04.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 20.04.2022

06.04.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 05.04.2022

21.02.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

15.02.2022

BEG: Stand 10.02.2022

09.02.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

27.01.2022

Programmstopp: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

05.05.2021

BEG - Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude

21.12.2019

Erstellung und Dokumentation von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 für Wohngebäude

22.02.2017

Blower Door Messungen großer Gebäude - Multiple Fan

27.12.2016

Bauphysik WUFI, Hygrothermische Simulation und Bauteilbewertung

02.11.2016

Solarthermische Simulation "GetSolar"

02.10.2016

Blower Door Messung: Leckageortung mit Thermografie

02.10.2016

Energieeffizienz-Experte [DENA] für Nichtwohngebäude

01.10.2016

Das a-Wert Mess-System

07.03.2016

Bauphysik, hygrothermische Beurteilung

13.02.2016

U-Wert Messung: Praxisbeispiel Bedeutung für Sanierung

28.01.2016

Neu: U-Wert Messungen

09.01.2016

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

02.01.2016

Bauteilbezogene jährliche Energieeinsparung und Rendite

31.12.2015

Frohes neues und erfolgreiches Jahr

20.09.2015

News Energieeffizienz-Experten

13.09.2015

Aktuelle Präsentation unter Download/Infos

24.08.2015

EnEV 2016 / KfW Effizienzhäuser ab 2016

25.05.2015

Stromsparberatung, Strom sparen

03.05.2015

Luftdichtheitskonzept

02.05.2015

Lüftungskonzept gem. DIN 1946-6

29.04.2015

Neu: Bauteiluntersuchungen

09.04.2015

§ 16a Pflicht in Immobilienanzeigen

06.04.2015

Oldenburger Energie-Check: Stadt zahlt die Hälfte dazu

28.02.2015

BAFA-Förderung: Neue Richtlinie erhöht Zuschüsse und Wahlfreiheit

18.01.2015

Aktuell: Flyer Ingenieurbüro

14.01.2015

Wozu Wärmebrückenberechnung?

31.12.2014

Frohes neues Jahr 2015

05.12.2014

Qualitäts-Thermografie / Qualitäts-Thermografiebericht

08.11.2014

Aktueller Thermografie Flyer

30.10.2014

Energetische Fachplanung und Baubegleitung seit 01.06.2014

30.09.2014

Eintragung: Energieeffizienz-Experten

22.09.2014

Welchen Experten benötige ich für meinen Neubau oder für meine Sanierung?

31.05.2014

KfW-Online Bestätigung zum Antrag

30.04.2014

Einführung EnEV 2014

§ 16a Pflicht in Immobilienanzeigen

EnEV-Regelung, 01. Mai 2015:
Die Ordnungswidrigkeit in Verbindung mit der pflichtmäßigen Angaben von Energiekennwerten in kommerziellen Immobilienanzeigen tritt mit 01. Mai 2015 in Kraft.

Achtung:
Die Pflicht Energiekennwerte in kommerziellen Anzeigen zu veröffentlichen gilt seit dem 1. Mai 2014.

EnEV 2014 Abschnitt 5:

(1) Wird in Fällen des § 16 Absatz 2 Satz 1 vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält:

1. die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1,

2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude,

3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,

4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und

5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.

Bei Nichtwohngebäuden ist bei Energiebedarfs- und bei Energieverbrauchsausweisen als Pflichtangabe nach Satz 1 Nummer 2 der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch sowohl für Wärme als auch für Strom jeweils getrennt aufzuführen.

(2) Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden auf den Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei Immobilienanzeigen zur Vermietung, Verpachtung oder zum Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit.

(3) Bei Energieausweisen, die nach dem 30. September 2007 und vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt worden sind, und bei Energieausweisen nach § 29 Absatz 1 sind die Pflichten der Absätze 1 und 2 nach Maßgabe des § 29 Absatz 2 und 3 zu erfüllen.