Herzlich Willkommen
auf der Homepage des Ingenieurbüros Eilers - Ingenieurbüro für Energieeffizienz, Bauphysik und Bauwerksdiagnose / Bauwerksdiagnostik im Nord-Westen, Niedersachsen, Oldenburg (i/O), Nienburg / Nienburg (Weser)...
Ihr Ingenieurbüro in Oldenburg, Hatten-Sandkrug, Wardenburg, Westerstede, Bad Zwischenahn, Edewecht, Friesoythe, Rastede, Wiefelstede, Varel, Brake, Elsfleth, Berne, Ganderkesee, Delmenhorst, Nienburg, Nienburg (Weser) ...
Sie wollen ein energieeffizientes Haus bauen? Sie überlegen, Ihren Gebäudebestand energetisch zu sanieren, da Sie durch die ständig steigenden Energiekosten zunehmend belastet werden? Wenn Sie für einen Neubau oder eine energetische Modernisierung eine unabhängige Energieberatung benötigen, wird für Sie auf Grundlage neuester Erkenntnisse, Gesetze und Verordnungen die Ihren Bedürfnissen entsprechende Lösung erarbeitet. Gerne führen wir zur Qualitätsprüfung und Problemanalyse auch thermografische Untersuchungen ("Thermogramme") inkl. eines qualitativ hochwertigen Berichts sowie einer Auswertung und als "FLiB-zertifizierter Prüfer der Gebäude-Luftdichtheit im Sinne der Energieeinsparverordnung" Luftdichtheitsmessungen ("Blower Door Test / Blower Door Messung") gemäß DIN EN 13829 durch. Blower Door Messungen werden für KfW-Effizienzgebäude und für Gebäude mit Lüftungsanlagen gefordert. Darüber hinaus sind Blower Door Messungen insbesondere auch zur Qualitätsprüfung von bestehenden Gebäuden sinnvoll, um Schwachstellen zu lokalisieren und dann aus den Ergebnissen passende Sanierungsmaßnahmen abzuleiten. Durch ein luftdichtes Gebäude werden entscheidend beeinflusst: Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz, Behaglichkeit, Raumluftqualität und das energetisch sinnvolle Funktionieren von Lüftungsanlagen.
Für Gebäude, die nach dem EnEV 2014-Standard (bis Ende 2015) und besonders für Gebäude, die nach dem EnEV 2016-Standard (ab 2016) gebaut werden, ist es wirtschaftlich nicht immer sinnvoll, den Dämmstandard unangemessen hoch zu planen. Vielmehr sind eine sorgfältige Wärmebrücken-minimierte Detailplanung und eine möglichst luftdichte Gebäudehülle ("Luftdichtheitskonzept") empfehlenswert. Eine weitere Möglichkeit, das "rein rechnerische" Energieeffizienz-Niveau zu verbessern, ist mit genauer Kenntnis der Hausanlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung: Hersteller, Gerät, technische Daten) gegeben. Inwieweit die Planung eines hocheffizienten Gebäudes und auf welche Weise das Erreichen eines Effizienzhaus-Niveaus im jeweiligen Fall Sinn macht, kann nur im Zusammenhang mit dem Nutzerverhalten und den finanziellen Rahmenbedingungen erörtert werden. Mit einer genauen Planung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik lassen sich im Endeffekt für Bauunternehmen und Bauherrn Kosten sparen. Lassen Sie sich beraten - wir freuen uns auf Sie!
Aktuelles
27.07.2026Neue Adresse in Nienburg/Weser
03.12.2025Zertifikat Ökobilanzierung gemäß QNG für Wohngebäude
14.06.2024DGS Solarberater - Photovoltaik
20.04.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 20.04.2022
06.04.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 05.04.2022
Neue Adresse in Nienburg/Weser
Kontaktdaten in Nienburg/Weser:
Ingenieurbüro Eilers
Virchowstr. 5
31582 Nienburg/Weser
Email: [email protected]
Die Festnetz-Nummern...
0441-2172991 (TEL) und 0441-2172992 (FAX)
sind NICHT mehr erreichbar!
Tel.: 0175 - 416 546 3 (nur zu Bürozeiten!)
...ab 17.08.2026
Ich arbeite weiterhin im Büro Oldenburg sowie nun auch in Nienburg an der Weser!
zurück
Zertifikat Ökobilanzierung gemäß QNG für Wohngebäude
DGS Solarberater - Photovoltaik
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 20.04.2022
Die Fördermittel für energieeffiziente Neubauten sind erschöpft
Stand 20.04.2022
Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel für energieeffiziente Neubauten jetzt komplett ausgeschöpft. Bitte stellen Sie keinen neuen Antrag mehr.
Zugesagte Anträge nicht betroffen:
Haben Sie einen Antrag gestellt und hat Ihnen die KfW bereits eine Finanzierungszusage erteilt? Dann ist die Förderung für Sie reserviert.
Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihr Finanzierungspartner den Kredit bei uns abruft.
Für Kommunen: Ihren Zuschuss zahlen wir aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Hinweis: Ab dem 21.04.2022 können Sie wieder Anträge für die Neubauförderung stellen. Diese Antragsmöglichkeit wird sich auf die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse / Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse beschränken. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus sowie für die Effizienzgebäude Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse werden nicht mehr möglich sein.
zurück
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 05.04.2022
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt
für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Förderung für energieeffiziente Neubauten startet wieder
Stand: 05.04.2022
Ab dem 20.04.2022 können Sie wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses / Effizienzgebäudes stellen. Grundsätzlich gilt: Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Weniger anzeigen
Private und gewerbliche Antragsteller können ausschließlich die Kreditvariante beantragen.
Kommunale Antragsteller können die Kredit- oder die Zuschussvariante beantragen.
Bei Wohngebäuden fördern wir diese drei Effizienzhaus-Stufen:
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro
Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro
Bei Nichtwohngebäuden fördern wir diese beiden Effizienzgebäude-Stufen:
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 3 Mio. Euro
Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 3,75 Mio. Euro
Für Betroffene des Hochwassers 2021 wurden einige Ausnahmeregelungen beschlossen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
zurück


