Energieberatung Neubau
Energieberatung Gebäudebestand
Fördermittelberatung (KfW, Bafa, NBank)
Energetische Fachplanung
Energetische Baubegleitung
Wärmebrückenberechnungen
Thermografie
Blower Door Messungen
Messungen Zu-/Abluft-Volumenströme
Luftdichtheitskonzept
Lüftungskonzept, Nachweis DIN 1946-6
Bauteiluntersuchungen
Beratung Schimmelpilzsanierung
Stromsparberatung
Wertermittlung von Immobilien
U-Wert Messung, wärmeflussbasiert
Beratung Baulicher Feuchteschutz
Bauphysik, hygrothermische Beurteilung
Einleitung: Entwicklung Energieeffizienz
In den 1970-er Jahren führte der Bund infolge der Erdölkrise und der Abhängigkeit von Ölimporten und -preisen das
Energieeinsparungsgesetz (EnEG 1976) und die Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1977) ein. Mit der WSchVO 1984 und der
WSchVO 1995 folgten weitere Fassungen, in denen der energiesparende Wärmeschutz vorgegeben wurde.
Die Heizungsanlagenverordnung von 1998 (HeizAnlV 1998) und die Wärmeschutzverordnung von 1995 wurden in der
EnEV 2002 zusammengeführt. Mit der EnEV 2004 und der EnEV 2007 wurden neue Fassungen der EnEV veröffentlicht.
Seit 2009 sind die EnEV 2009 und das EEWärmeG 2009 öffentlich-rechtlich gemeinsam zuständig für energiesparendes
Bauen und der verstärkten Wärmeversorgung durch den Einsatz regenerativer Energien.
2010 wurde die Europäische Gebäuderichtlinie EU-RL 2010 neu gefasst, mit der die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet
wurden, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden zu erarbeiten. Diese
Maßgaben und Anforderungen wurden durch das EEWärmeG 2011 und die EnEV 2014 nun umgesetzt.
Die EnEV 2014 wurde zum 01.Mai 2014 eingeführt; bis Ende 2015 gibt es zunächst keine wesentlichen Änderungen
im Vergleich zur EnEV 2009. Erst ab 01.Januar 2016 tritt eine 25%-ige Verschärfung für den Neubau in Kraft.
Seit 01.Mai 2014 ist die Einführung eines mehrstufigen Kontrollsystems eine entscheidende Änderung. Energieausweise
werden zunächst "vorläufig" ausgestellt und erst nach Abschluss der Baumaßnahme erhalten sie eine Registriernummer,
bekommen so den "endgültigen" Status und können stichprobenartig überprüft werden. In letzter Prüfstufe kann der
gesamte Energieeinsparnachweis / die gesamte Energiebedarfsberechnung und das Gebäude vor-Ort geprüft werden.
Neben der Möglichkeit, das energetische Niveau eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik gemäß EnEV 2014
(öffentlich-rechtlich) nachzuweisen, kann auch das Ziel verfolgt werden, ein KfW-Effizienzhaus (zivil-rechtlich)
zu planen. Für KfW-Gebäude gibt es hinsichtlich der Nachweisführung von der EnEV abweichende Randbedingungen.
KfW-Anträge für KfW-Darlehen dürfen nur noch von bei der DENA gelisteten "Energieeffizienz-Experten" ausgestellt werden.
Nachweis energieeffizienter Gebäude
Der Energiebedarf von Wohngebäuden wird i.d.R. auf Basis der DIN V 4108-6 und der DIN V 4701-10 berechnet. Alternativ
kann die Berechnung auf Basis der DIN 18599 erfolgen, mit der das Ergebnis insbesondere mit genauer Kenntnis der
Anlagentechnik optimiert werden kann. In diesem Fall sollte die Anlagentechnik in Zusammenarbeit mit dem Fachplaner
(Heizungsbauer / Heizungsingenieur / TGA) erfolgen. Ein weiteres Thema ist die weit verbreitete Meinung "viel dämmen hilft viel".
Mit zunehmender Dämmstärke verbessert (verkleinert) sich der U-Wert relativ zur Dämmstoffdicke immer weniger. An der Stelle macht
es zur Kompensierung des Wärmebrückenaufschlages wirtschaftlich mehr Sinn, Ingenieuraufwand beispielsweise in detaillierte
Wärmebrückenberechnungen zu stecken. Dies setzt aber voraus, dass eine Detailplanung für sämtliche Anschlüsse existiert. Insbesondere mit Einführung der verschärften EnEV-Anforderungen
ab dem 1.Januar 2016 bekommt dieses Thema einen besonders hohen Stellenwert, wenn energieeffiziente Gebäude wirtschaftlich realisiert
werden sollen.
Ingenieurmäßige Energieberatung
Die ingenieurmäßige Energieberatung fängt bereits bei der Massenermittlung an. Es wird geschätzt, dass ca. 90 bis 95% aller Massenermittlungen (Ermittlung von Gebäudevolumina, Flächenermittlungen, etc.) fehlerbehaftet sind. Es wird überschläglich oder falsch gerechnet und geschätzt. Wenn bereits die Massenermittlungen fehlerbehaftet sind, ist auch die Energiebedarfsberechnung und Energieverteilung ungenau und führt so zu falschen Ergebnissen. Wir führen diese "Vorberechnungen" sehr genau durch und sehen dann auch in der EnEV Software, inwieweit die Massenermittlung stimmt. Ingenieurmäßige Energieberatung heißt auch, bei jedem Gebäude zu schauen, an welchen Stellen Optimierungen am meisten Sinn machen. Ingenieurmäßige Energieberatung bedeutet außerdem, nicht immer ein hocheffizientes Gebäude zu planen, sondern die Planung entsprechend den Bedürfnissen auszurichten. Hier hat u.a. das Nutzerverhalten eine entscheidende Bedeutung.
Thermografie
Thermografie ist ein bildgebendes Verfahren, mit dem die Oberflächentemperatur von Objekten angezeigt wird. Eine Wärmebildkamera "sieht" für das menschliche Auge unsichtbare Infrarotstrahlung. Jeder Temperatur wird eine Farbe zugeordnet. Auf diese Weise ist es möglich, energetische Schwachstellen in der Gebäudehülle oder auch Wärmebrücken zu lokalisieren. Thermografie ist auch besonders empfehlenswert bei der gezielten Planung bei Altbausanierungen oder auch zur Qualitätskontrolle bei Neubauten. Leider werden häufig "bunte Thermografiebilder" zu Dumpingpreisen angeboten. Wichtig ist auch die Qualität der Wärmebildkamera. Wir bieten Profi-Qualität mit einer angemessenen Profi-Ausstattung.
Luftdichtigkeits-Messung / "Blower Door Messung"
Je luftdichter das Gebäude, desto geringer ist der Energieverlust und desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit von Bauschäden durch in das Bauteil eindringende Feuchtigkeit. Eine Leckageortung gehört ebenfalls dazu. Wir bieten ebenfalls ein ganzjährig verwendbares Verfahren an, bei dem mit der Blower Door Ausrüstung und der Wärmebildkamera Leckagen sichtbar gemacht werden können. Wir sind zertifiziert für Blower Door Messungen.
Kompetenz
Energieeffizenz, Ressourcenschonung, Umweltbewußtsein, Klimaschutzaspekte und nicht zuletzt steigende Energiepreise haben inzwischen einen entscheidenden Stellenwert in der Politik und in der Gesellschaft erlangt. Überlassen Sie Ihren Neubau oder Ihre Gebäudemodernisierung nicht dem Zufall. Lassen Sie sich beraten - wir freuen uns auf Sie. Unser Einsatzgebiet ist Oldenburg und Umgebung.
"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften."
"Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter zu wenig zu bezahlen.
Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten.
Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen." (John Ruskin)