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14.06.2024DGS Solarberater - Photovoltaik
20.04.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 20.04.2022
06.04.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 05.04.2022
21.02.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
15.02.2022BEG: Stand 10.02.2022
09.02.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
27.01.2022Programmstopp: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
05.05.2021BEG - Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude
21.12.2019Erstellung und Dokumentation von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 für Wohngebäude
22.02.2017Blower Door Messungen großer Gebäude - Multiple Fan
27.12.2016Bauphysik WUFI, Hygrothermische Simulation und Bauteilbewertung
02.11.2016Solarthermische Simulation "GetSolar"
02.10.2016Blower Door Messung: Leckageortung mit Thermografie
02.10.2016Energieeffizienz-Experte [DENA] für Nichtwohngebäude
01.10.2016Das a-Wert Mess-System
07.03.2016Bauphysik, hygrothermische Beurteilung
13.02.2016U-Wert Messung: Praxisbeispiel Bedeutung für Sanierung
28.01.2016Neu: U-Wert Messungen
09.01.2016Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
02.01.2016Bauteilbezogene jährliche Energieeinsparung und Rendite
31.12.2015Frohes neues und erfolgreiches Jahr
20.09.2015News Energieeffizienz-Experten
13.09.2015Aktuelle Präsentation unter Download/Infos
24.08.2015EnEV 2016 / KfW Effizienzhäuser ab 2016
25.05.2015Stromsparberatung, Strom sparen
03.05.2015Luftdichtheitskonzept
02.05.2015Lüftungskonzept gem. DIN 1946-6
29.04.2015Neu: Bauteiluntersuchungen
09.04.2015§ 16a Pflicht in Immobilienanzeigen
06.04.2015Oldenburger Energie-Check: Stadt zahlt die Hälfte dazu
28.02.2015BAFA-Förderung: Neue Richtlinie erhöht Zuschüsse und Wahlfreiheit
18.01.2015Aktuell: Flyer Ingenieurbüro
14.01.2015Wozu Wärmebrückenberechnung?
31.12.2014Frohes neues Jahr 2015
05.12.2014Qualitäts-Thermografie / Qualitäts-Thermografiebericht
08.11.2014Aktueller Thermografie Flyer
30.10.2014Energetische Fachplanung und Baubegleitung seit 01.06.2014
30.09.2014Eintragung: Energieeffizienz-Experten
22.09.2014Welchen Experten benötige ich für meinen Neubau oder für meine Sanierung?
31.05.2014KfW-Online Bestätigung zum Antrag
30.04.2014Einführung EnEV 2014
Programmstopp: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt - Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu
Einleitung
Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.
Im Einzelnen:
Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden. Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.
Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).
Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss.
Genauso wichtig ist es den drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
Weitergehende Fragen und Antworten (FAQ-Liste):
1. Was genau wird gestoppt und was passiert mit eingegangen Anträgen?
Ab dem 24. Januar 2022 können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.
Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.
Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden.
Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft.
2. Wann wird die Förderung für Sanierungen und die EH 40 wieder aufgenommen?
Die drei Ministerien BMWK, BMWSB und BMF arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
3. Warum wurde die Möglichkeit zur Antragstellung in der BEG jetzt so kurzfristig gestoppt? Warum hat man diese Ankündigung nicht früher gemacht?
Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre. Notwendige Anpassungen wurden in den vergangenen Jahren versäumt.
Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet. So wurden in 2021 6 Milliarden Euro Steuergelder – und damit rund ein Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel - für einen Baustandard zugesagt, der sich längst am Markt durchgesetzt hatte.
Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem „Run“ auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die „Bundesförderung effiziente Gebäude“ der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind.
Daher musste die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung mit einem Programmstopp belegen.