Energieberatung Eilers - Thermografie - Blower Door
Ihr Energieberater für Oldenburg und Umgebung





News Archiv

20.04.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 20.04.2022

06.04.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 05.04.2022

21.02.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

15.02.2022

BEG: Stand 10.02.2022

09.02.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

27.01.2022

Programmstopp: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

05.05.2021

BEG - Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude

21.12.2019

Erstellung und Dokumentation von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 für Wohngebäude

22.02.2017

Blower Door Messungen großer Gebäude - Multiple Fan

27.12.2016

Bauphysik WUFI, Hygrothermische Simulation und Bauteilbewertung

02.11.2016

Solarthermische Simulation "GetSolar"

02.10.2016

Blower Door Messung: Leckageortung mit Thermografie

02.10.2016

Energieeffizienz-Experte [DENA] für Nichtwohngebäude

01.10.2016

Das a-Wert Mess-System

07.03.2016

Bauphysik, hygrothermische Beurteilung

13.02.2016

U-Wert Messung: Praxisbeispiel Bedeutung für Sanierung

28.01.2016

Neu: U-Wert Messungen

09.01.2016

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

02.01.2016

Bauteilbezogene jährliche Energieeinsparung und Rendite

31.12.2015

Frohes neues und erfolgreiches Jahr

20.09.2015

News Energieeffizienz-Experten

13.09.2015

Aktuelle Präsentation unter Download/Infos

24.08.2015

EnEV 2016 / KfW Effizienzhäuser ab 2016

25.05.2015

Stromsparberatung, Strom sparen

03.05.2015

Luftdichtheitskonzept

02.05.2015

Lüftungskonzept gem. DIN 1946-6

29.04.2015

Neu: Bauteiluntersuchungen

09.04.2015

§ 16a Pflicht in Immobilienanzeigen

06.04.2015

Oldenburger Energie-Check: Stadt zahlt die Hälfte dazu

28.02.2015

BAFA-Förderung: Neue Richtlinie erhöht Zuschüsse und Wahlfreiheit

18.01.2015

Aktuell: Flyer Ingenieurbüro

14.01.2015

Wozu Wärmebrückenberechnung?

31.12.2014

Frohes neues Jahr 2015

05.12.2014

Qualitäts-Thermografie / Qualitäts-Thermografiebericht

08.11.2014

Aktueller Thermografie Flyer

30.10.2014

Energetische Fachplanung und Baubegleitung seit 01.06.2014

30.09.2014

Eintragung: Energieeffizienz-Experten

22.09.2014

Welchen Experten benötige ich für meinen Neubau oder für meine Sanierung?

31.05.2014

KfW-Online Bestätigung zum Antrag

30.04.2014

Einführung EnEV 2014

Energetische Fachplanung und Baubegleitung seit 01.06.2014

In den seit dem 01.06.2014 gültigen Anlagen "Technische Mindestanforderungen" zu den Merkblättern wird der Mindestumfang der Leistungen des Sachverständigen beschrieben, die im Rahmen der Planung und Umsetzung eines KfW-Effizienzhauses sowie bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen zu erbringen sind.
Die Beschreibung dient einer Klarstellung von bereits grundsätzlich notwendigen Leistungen für die Bestätigungen zum Antrag und nach Durchführung durch den Sachverständigen. Die beschriebenen Mindestanforderungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Leistungen des Sachverständigen, mit denen die Einhaltung der energetischen Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus bzw. Einzelmaßnahmen sichergestellt wird. Sie beziehen sich nicht auf darüber hinausgehende Leistungen wie z. B. der Objektplanung oder Objektüberwachung durch einen Architekten oder Leistungen eines Fachplaners für Haustechnik.
Weitere Hinweise für die Umsetzung der Anforderungen an die Baubegleitung:
• Die geforderten Leistungen und Nachweise des Sachverständigen können auch durch Dritte (s. a. in den Anlagen Technische Mindestanforderungen), entweder im Rahmen von Unteraufträgen oder durch vom Bauherrn beauftragte Planer oder bauüberwachende Architekten/Bauleiter, erbracht werden. Es ist dann Aufgabe des Sachverständigen, diese Leistungen für die Berücksichtigung der geforderten Nachweise ("Bestätigung nach Durchführung" bzw. "Verwendungsnachweis", Dokumentation) zu prüfen und anzuerkennen.
• Die programmgemäße Durchführung kann anhand folgender Dokumente oder mit folgenden Maßnahmen geprüft werden (keine abschließende Aufzählung):
 Unterlagen wie Rechnungen oder Produktbeschreibungen
 Unternehmererklärungen nach EnEV bzw. "Unternehmererklärung für das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren"
 Vor-Ort-Besichtigungen
 Fotodokumentation
 Bestätigungen der Fachunternehmen über spezifische energetische Ausführungen
 Abstellen auf gütegesicherte Leistungen und Produkte
 Sichtprüfung der verwendeten Komponenten/Bauteile und Baustoffe (in Hinblick auf die Erfüllung der energetischen Anforderungen)
 Überwachung der Inbetriebnahme der Anlagentechnik
 Protokolle über Zustandsfeststellungen.
Über die geeignete Kombination der möglichen Instrumente zur Durchführung der Mindest-anforderungen an die Baubegleitung für die Ausstellung der "Bestätigung nach Durchführung" bzw. des "Verwendungsnachweises" entscheidet der Sachverständige im konkreten Einzelfall.
• Die Prüfung des Sachverständigen kann auch anhand von Nachweisen Dritter erfolgen, wie z. B. eine bestätigte Auflistung/Übersicht der Lieferanten/Handwerker/Bauunternehmen auf Basis etablierter Geschäftsbeziehungen oder die - erprobt zuverlässige - Zuarbeit z. B. eines Wohnungsunternehmens oder Projektentwicklers.
• Im Einzelfall können sich für den Sachverständigen bei einer energetischen Sanierung oder einem Neubau fachliche Ermessensspielräume in der Vorgehensweise und der technischen Beurteilung ergeben. Es sind auch (Einzel-)Fälle denkbar, in denen auf anerkannte Regeln der Technik oder eine berufsübliche Praxis (noch) nicht zurückgegriffen werden kann. Wichtig ist daher in allen Fällen eine begründete, dem Vorhaben angemessene und für Dritte nachvollziehbare Arbeitsweise.