Energieberatung Eilers - Thermografie - Blower Door
Ihr Energieberater für Oldenburg und Umgebung





News Archiv

20.04.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 20.04.2022

06.04.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 05.04.2022

21.02.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

15.02.2022

BEG: Stand 10.02.2022

09.02.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

27.01.2022

Programmstopp: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

05.05.2021

BEG - Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude

21.12.2019

Erstellung und Dokumentation von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 für Wohngebäude

22.02.2017

Blower Door Messungen großer Gebäude - Multiple Fan

27.12.2016

Bauphysik WUFI, Hygrothermische Simulation und Bauteilbewertung

02.11.2016

Solarthermische Simulation "GetSolar"

02.10.2016

Blower Door Messung: Leckageortung mit Thermografie

02.10.2016

Energieeffizienz-Experte [DENA] für Nichtwohngebäude

01.10.2016

Das a-Wert Mess-System

07.03.2016

Bauphysik, hygrothermische Beurteilung

13.02.2016

U-Wert Messung: Praxisbeispiel Bedeutung für Sanierung

28.01.2016

Neu: U-Wert Messungen

09.01.2016

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

02.01.2016

Bauteilbezogene jährliche Energieeinsparung und Rendite

31.12.2015

Frohes neues und erfolgreiches Jahr

20.09.2015

News Energieeffizienz-Experten

13.09.2015

Aktuelle Präsentation unter Download/Infos

24.08.2015

EnEV 2016 / KfW Effizienzhäuser ab 2016

25.05.2015

Stromsparberatung, Strom sparen

03.05.2015

Luftdichtheitskonzept

02.05.2015

Lüftungskonzept gem. DIN 1946-6

29.04.2015

Neu: Bauteiluntersuchungen

09.04.2015

§ 16a Pflicht in Immobilienanzeigen

06.04.2015

Oldenburger Energie-Check: Stadt zahlt die Hälfte dazu

28.02.2015

BAFA-Förderung: Neue Richtlinie erhöht Zuschüsse und Wahlfreiheit

18.01.2015

Aktuell: Flyer Ingenieurbüro

14.01.2015

Wozu Wärmebrückenberechnung?

31.12.2014

Frohes neues Jahr 2015

05.12.2014

Qualitäts-Thermografie / Qualitäts-Thermografiebericht

08.11.2014

Aktueller Thermografie Flyer

30.10.2014

Energetische Fachplanung und Baubegleitung seit 01.06.2014

30.09.2014

Eintragung: Energieeffizienz-Experten

22.09.2014

Welchen Experten benötige ich für meinen Neubau oder für meine Sanierung?

31.05.2014

KfW-Online Bestätigung zum Antrag

30.04.2014

Einführung EnEV 2014

BEG: Stand 10.02.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Wohngebäude – Kredit [Prg. 261]
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren

Das Wichtigste in Kürze:

Förderkredit ab 0,64 % effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf.
Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
Bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für Einzelmaßnahmen
Weniger zurückzahlen: zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss
Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Wohngebäude – Zuschuss [Prg. 461]
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren

Das Wichtigste in Kürze

Für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses
Sanierungszuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit
Bauzuschuss bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit
Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

...

Information aktuell [10.02.2022]:

Wiederaufnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für alle Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden

Stand: 10.02.2022

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klima­schutz, für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen haben informiert, dass sie gemeinsam ein Vorgehen zur Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen haben.


Demnach wird für alle noch nicht abschließend entschiedenen Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden, die Bearbeitung wieder aufgenommen. Alle Anträge werden sukzessive bearbeitet. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Geduld. Fragen zum Bearbeitungs­stand einzelner Anträge beantworten wir nicht.

Weitere Informationen:

Hat Ihre Bank einen Antrag gestellt und bereits eine Zusage erhalten? Dann ist die Förderung für Sie reserviert. Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihre Bank den Kredit bei uns abruft. Ihren Tilgungs­zuschuss werden wir mit der Darlehens­schuld verrechnen, wenn Sie die Einhaltung der Förder­voraussetzungen nachweisen.
Sie haben noch keinen Antrag gestellt? Über einen Neustart der BEG sind wir in enger Abstimmung mit dem Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Sie können auch nach dem Neustart der BEG keine Anträge mehr zur Förderung der Effizienz­haus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltig­keits-Klasse) im Neubau stellen.
Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) für Wohn­gebäude ist weiterhin technisch möglich. Die KfW kann aber weder bestätigen noch steht sie dafür ein, dass diese erstellten BzA im Rahmen einer künftigen Beantragung von BEG-Zuschüssen oder BEG-Krediten tatsächlich anerkannt und genutzt werden können.

Weitere Details, wie beispiels­weise den Zeit­punkt zu dem Sie neue Anträge stellen können, werden wir auf https://www.kfw.de veröffentlichen, sobald diese feststehen.

Sie helfen uns, wenn Sie in der Zwischen­zeit von telefonischen und schriftlichen Anfragen bei uns absehen.