News Archiv
14.06.2024DGS Solarberater - Photovoltaik
20.04.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 20.04.2022
06.04.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 05.04.2022
21.02.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
15.02.2022BEG: Stand 10.02.2022
09.02.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
27.01.2022Programmstopp: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
05.05.2021BEG - Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude
21.12.2019Erstellung und Dokumentation von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 für Wohngebäude
22.02.2017Blower Door Messungen großer Gebäude - Multiple Fan
27.12.2016Bauphysik WUFI, Hygrothermische Simulation und Bauteilbewertung
02.11.2016Solarthermische Simulation "GetSolar"
02.10.2016Blower Door Messung: Leckageortung mit Thermografie
02.10.2016Energieeffizienz-Experte [DENA] für Nichtwohngebäude
01.10.2016Das a-Wert Mess-System
07.03.2016Bauphysik, hygrothermische Beurteilung
13.02.2016U-Wert Messung: Praxisbeispiel Bedeutung für Sanierung
28.01.2016Neu: U-Wert Messungen
09.01.2016Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
02.01.2016Bauteilbezogene jährliche Energieeinsparung und Rendite
31.12.2015Frohes neues und erfolgreiches Jahr
20.09.2015News Energieeffizienz-Experten
13.09.2015Aktuelle Präsentation unter Download/Infos
24.08.2015EnEV 2016 / KfW Effizienzhäuser ab 2016
25.05.2015Stromsparberatung, Strom sparen
03.05.2015Luftdichtheitskonzept
02.05.2015Lüftungskonzept gem. DIN 1946-6
29.04.2015Neu: Bauteiluntersuchungen
09.04.2015§ 16a Pflicht in Immobilienanzeigen
06.04.2015Oldenburger Energie-Check: Stadt zahlt die Hälfte dazu
28.02.2015BAFA-Förderung: Neue Richtlinie erhöht Zuschüsse und Wahlfreiheit
18.01.2015Aktuell: Flyer Ingenieurbüro
14.01.2015Wozu Wärmebrückenberechnung?
31.12.2014Frohes neues Jahr 2015
05.12.2014Qualitäts-Thermografie / Qualitäts-Thermografiebericht
08.11.2014Aktueller Thermografie Flyer
30.10.2014Energetische Fachplanung und Baubegleitung seit 01.06.2014
30.09.2014Eintragung: Energieeffizienz-Experten
22.09.2014Welchen Experten benötige ich für meinen Neubau oder für meine Sanierung?
31.05.2014KfW-Online Bestätigung zum Antrag
30.04.2014Einführung EnEV 2014
BEG: Stand 10.02.2022
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Wohngebäude – Kredit [Prg. 261]
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
Das Wichtigste in Kürze:
Förderkredit ab 0,64 % effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf.
Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
Bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
Weniger zurückzahlen: zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss
Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
Wohngebäude – Zuschuss [Prg. 461]
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
Das Wichtigste in Kürze
Für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses
Sanierungszuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit
Bauzuschuss bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit
Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
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Information aktuell [10.02.2022]:
Wiederaufnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für alle Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden
Stand: 10.02.2022
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen haben informiert, dass sie gemeinsam ein Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen haben.
Demnach wird für alle noch nicht abschließend entschiedenen Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden, die Bearbeitung wieder aufgenommen. Alle Anträge werden sukzessive bearbeitet. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Geduld. Fragen zum Bearbeitungsstand einzelner Anträge beantworten wir nicht.
Weitere Informationen:
Hat Ihre Bank einen Antrag gestellt und bereits eine Zusage erhalten? Dann ist die Förderung für Sie reserviert. Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihre Bank den Kredit bei uns abruft. Ihren Tilgungszuschuss werden wir mit der Darlehensschuld verrechnen, wenn Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Sie haben noch keinen Antrag gestellt? Über einen Neustart der BEG sind wir in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Sie können auch nach dem Neustart der BEG keine Anträge mehr zur Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) im Neubau stellen.
Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) für Wohngebäude ist weiterhin technisch möglich. Die KfW kann aber weder bestätigen noch steht sie dafür ein, dass diese erstellten BzA im Rahmen einer künftigen Beantragung von BEG-Zuschüssen oder BEG-Krediten tatsächlich anerkannt und genutzt werden können.
Weitere Details, wie beispielsweise den Zeitpunkt zu dem Sie neue Anträge stellen können, werden wir auf https://www.kfw.de veröffentlichen, sobald diese feststehen.
Sie helfen uns, wenn Sie in der Zwischenzeit von telefonischen und schriftlichen Anfragen bei uns absehen.