News Archiv
14.06.2024DGS Solarberater - Photovoltaik
20.04.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 20.04.2022
06.04.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 05.04.2022
21.02.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
15.02.2022BEG: Stand 10.02.2022
09.02.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
27.01.2022Programmstopp: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
05.05.2021BEG - Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude
21.12.2019Erstellung und Dokumentation von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 für Wohngebäude
22.02.2017Blower Door Messungen großer Gebäude - Multiple Fan
27.12.2016Bauphysik WUFI, Hygrothermische Simulation und Bauteilbewertung
02.11.2016Solarthermische Simulation "GetSolar"
02.10.2016Blower Door Messung: Leckageortung mit Thermografie
02.10.2016Energieeffizienz-Experte [DENA] für Nichtwohngebäude
01.10.2016Das a-Wert Mess-System
07.03.2016Bauphysik, hygrothermische Beurteilung
13.02.2016U-Wert Messung: Praxisbeispiel Bedeutung für Sanierung
28.01.2016Neu: U-Wert Messungen
09.01.2016Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
02.01.2016Bauteilbezogene jährliche Energieeinsparung und Rendite
31.12.2015Frohes neues und erfolgreiches Jahr
20.09.2015News Energieeffizienz-Experten
13.09.2015Aktuelle Präsentation unter Download/Infos
24.08.2015EnEV 2016 / KfW Effizienzhäuser ab 2016
25.05.2015Stromsparberatung, Strom sparen
03.05.2015Luftdichtheitskonzept
02.05.2015Lüftungskonzept gem. DIN 1946-6
29.04.2015Neu: Bauteiluntersuchungen
09.04.2015§ 16a Pflicht in Immobilienanzeigen
06.04.2015Oldenburger Energie-Check: Stadt zahlt die Hälfte dazu
28.02.2015BAFA-Förderung: Neue Richtlinie erhöht Zuschüsse und Wahlfreiheit
18.01.2015Aktuell: Flyer Ingenieurbüro
14.01.2015Wozu Wärmebrückenberechnung?
31.12.2014Frohes neues Jahr 2015
05.12.2014Qualitäts-Thermografie / Qualitäts-Thermografiebericht
08.11.2014Aktueller Thermografie Flyer
30.10.2014Energetische Fachplanung und Baubegleitung seit 01.06.2014
30.09.2014Eintragung: Energieeffizienz-Experten
22.09.2014Welchen Experten benötige ich für meinen Neubau oder für meine Sanierung?
31.05.2014KfW-Online Bestätigung zum Antrag
30.04.2014Einführung EnEV 2014
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden startet wieder
Stand: 21.02.2022
Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.
Ab dem 22.02.2022 können Sie wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen stellen. Die Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert. Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Über eine künftige Förderung von energieeffizienten Neubauten werden wir Sie auf dieser Seite informieren. Wir sind dazu in engem Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Weitere Informationen:
Haben Sie Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen und zum Beispiel Handwerksbetriebe beauftragt? Dann können Sie Ihren Förderantrag ab dem 22.02.2022 stellen, wenn Sie eine dieser beiden Voraussetzungen einhalten:
Nur möglich bei Kredit: Sie haben vor dem Abschluss der Liefer- und Leistungsverträge ein Beratungsgespräch mit Ihrem Finanzierungspartner geführt, das mit einem KfW-Formular dokumentiert wurde.
Möglich bei Kredit und Zuschuss: Ihre Liefer- und Leistungsverträge enthalten eine aufschiebende/auflösende Bedingung, die sich auf die Gewährung einer Förderung in der BEG bezieht.
Haben Sie einen Kaufvertrag für einen Ersterwerb nach Sanierung abgeschlossen? Dann können Sie Ihren Förderantrag ab dem 22.02.2022 stellen, wenn Ihr Kaufvertrag eine aufschiebende/auflösende Bedingung enthält, die sich auf die Gewährung einer Förderung in der BEG bezieht.
Wohngebäude: Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie für Einzelmaßnahmen ist weiterhin möglich. Wurde bereits eine BzA erstellt? Dann können Sie diese für eine Antragstellung nutzen, sofern das Gültigkeitsdatum der BzA noch nicht überschritten ist. Die Erstellung einer BzA für einen Neubau ist weiterhin technisch möglich. Die KfW kann aber weder bestätigen noch steht sie dafür ein, dass diese erstellten BzA im Rahmen einer künftigen Beantragung von BEG-Zuschüssen oder BEG-Krediten tatsächlich anerkannt und genutzt werden können.
Nichtwohngebäude: Die Erstellung einer gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) für die Sanierung zum Effizienzgebäude und für Einzelmaßnahmen ist ab Antragsstart wieder möglich. Wurde bereits eine gBzA erstellt? Dann können Sie diese für eine Antragstellung nutzen, sofern das Gültigkeitsdatum der gBzA noch nicht überschritten ist. Die Erstellung einer gBzA für einen Neubau ist weiterhin nicht möglich.
Alle noch nicht abschließend entschiedenen Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden, werden sukzessive geprüft und bearbeitet. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Geduld. Fragen zum Bearbeitungsstand einzelner Anträge können wir nicht beantworten.