News Archiv
14.06.2024DGS Solarberater - Photovoltaik
20.04.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 20.04.2022
06.04.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 05.04.2022
21.02.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
15.02.2022BEG: Stand 10.02.2022
09.02.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
27.01.2022Programmstopp: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
05.05.2021BEG - Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude
21.12.2019Erstellung und Dokumentation von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 für Wohngebäude
22.02.2017Blower Door Messungen großer Gebäude - Multiple Fan
27.12.2016Bauphysik WUFI, Hygrothermische Simulation und Bauteilbewertung
02.11.2016Solarthermische Simulation "GetSolar"
02.10.2016Blower Door Messung: Leckageortung mit Thermografie
02.10.2016Energieeffizienz-Experte [DENA] für Nichtwohngebäude
01.10.2016Das a-Wert Mess-System
07.03.2016Bauphysik, hygrothermische Beurteilung
13.02.2016U-Wert Messung: Praxisbeispiel Bedeutung für Sanierung
28.01.2016Neu: U-Wert Messungen
09.01.2016Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
02.01.2016Bauteilbezogene jährliche Energieeinsparung und Rendite
31.12.2015Frohes neues und erfolgreiches Jahr
20.09.2015News Energieeffizienz-Experten
13.09.2015Aktuelle Präsentation unter Download/Infos
24.08.2015EnEV 2016 / KfW Effizienzhäuser ab 2016
25.05.2015Stromsparberatung, Strom sparen
03.05.2015Luftdichtheitskonzept
02.05.2015Lüftungskonzept gem. DIN 1946-6
29.04.2015Neu: Bauteiluntersuchungen
09.04.2015§ 16a Pflicht in Immobilienanzeigen
06.04.2015Oldenburger Energie-Check: Stadt zahlt die Hälfte dazu
28.02.2015BAFA-Förderung: Neue Richtlinie erhöht Zuschüsse und Wahlfreiheit
18.01.2015Aktuell: Flyer Ingenieurbüro
14.01.2015Wozu Wärmebrückenberechnung?
31.12.2014Frohes neues Jahr 2015
05.12.2014Qualitäts-Thermografie / Qualitäts-Thermografiebericht
08.11.2014Aktueller Thermografie Flyer
30.10.2014Energetische Fachplanung und Baubegleitung seit 01.06.2014
30.09.2014Eintragung: Energieeffizienz-Experten
22.09.2014Welchen Experten benötige ich für meinen Neubau oder für meine Sanierung?
31.05.2014KfW-Online Bestätigung zum Antrag
30.04.2014Einführung EnEV 2014
Energetische Fachplanung und Baubegleitung seit 01.06.2014
In den seit dem 01.06.2014 gültigen Anlagen "Technische Mindestanforderungen" zu den Merkblättern wird der Mindestumfang der Leistungen des Sachverständigen beschrieben, die im Rahmen der Planung und Umsetzung eines KfW-Effizienzhauses sowie bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen zu erbringen sind.
Die Beschreibung dient einer Klarstellung von bereits grundsätzlich notwendigen Leistungen für die Bestätigungen zum Antrag und nach Durchführung durch den Sachverständigen. Die beschriebenen Mindestanforderungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Leistungen des Sachverständigen, mit denen die Einhaltung der energetischen Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus bzw. Einzelmaßnahmen sichergestellt wird. Sie beziehen sich nicht auf darüber hinausgehende Leistungen wie z. B. der Objektplanung oder Objektüberwachung durch einen Architekten oder Leistungen eines Fachplaners für Haustechnik.
Weitere Hinweise für die Umsetzung der Anforderungen an die Baubegleitung:
• Die geforderten Leistungen und Nachweise des Sachverständigen können auch durch Dritte (s. a. in den Anlagen Technische Mindestanforderungen), entweder im Rahmen von Unteraufträgen oder durch vom Bauherrn beauftragte Planer oder bauüberwachende Architekten/Bauleiter, erbracht werden. Es ist dann Aufgabe des Sachverständigen, diese Leistungen für die Berücksichtigung der geforderten Nachweise ("Bestätigung nach Durchführung" bzw. "Verwendungsnachweis", Dokumentation) zu prüfen und anzuerkennen.
• Die programmgemäße Durchführung kann anhand folgender Dokumente oder mit folgenden Maßnahmen geprüft werden (keine abschließende Aufzählung):
Unterlagen wie Rechnungen oder Produktbeschreibungen
Unternehmererklärungen nach EnEV bzw. "Unternehmererklärung für das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren"
Vor-Ort-Besichtigungen
Fotodokumentation
Bestätigungen der Fachunternehmen über spezifische energetische Ausführungen
Abstellen auf gütegesicherte Leistungen und Produkte
Sichtprüfung der verwendeten Komponenten/Bauteile und Baustoffe (in Hinblick auf die Erfüllung der energetischen Anforderungen)
Überwachung der Inbetriebnahme der Anlagentechnik
Protokolle über Zustandsfeststellungen.
Über die geeignete Kombination der möglichen Instrumente zur Durchführung der Mindest-anforderungen an die Baubegleitung für die Ausstellung der "Bestätigung nach Durchführung" bzw. des "Verwendungsnachweises" entscheidet der Sachverständige im konkreten Einzelfall.
• Die Prüfung des Sachverständigen kann auch anhand von Nachweisen Dritter erfolgen, wie z. B. eine bestätigte Auflistung/Übersicht der Lieferanten/Handwerker/Bauunternehmen auf Basis etablierter Geschäftsbeziehungen oder die - erprobt zuverlässige - Zuarbeit z. B. eines Wohnungsunternehmens oder Projektentwicklers.
• Im Einzelfall können sich für den Sachverständigen bei einer energetischen Sanierung oder einem Neubau fachliche Ermessensspielräume in der Vorgehensweise und der technischen Beurteilung ergeben. Es sind auch (Einzel-)Fälle denkbar, in denen auf anerkannte Regeln der Technik oder eine berufsübliche Praxis (noch) nicht zurückgegriffen werden kann. Wichtig ist daher in allen Fällen eine begründete, dem Vorhaben angemessene und für Dritte nachvollziehbare Arbeitsweise.