News Archiv
14.06.2024DGS Solarberater - Photovoltaik
20.04.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 20.04.2022
06.04.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - 05.04.2022
21.02.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
15.02.2022BEG: Stand 10.02.2022
09.02.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
27.01.2022Programmstopp: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
05.05.2021BEG - Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude
21.12.2019Erstellung und Dokumentation von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 für Wohngebäude
22.02.2017Blower Door Messungen großer Gebäude - Multiple Fan
27.12.2016Bauphysik WUFI, Hygrothermische Simulation und Bauteilbewertung
02.11.2016Solarthermische Simulation "GetSolar"
02.10.2016Blower Door Messung: Leckageortung mit Thermografie
02.10.2016Energieeffizienz-Experte [DENA] für Nichtwohngebäude
01.10.2016Das a-Wert Mess-System
07.03.2016Bauphysik, hygrothermische Beurteilung
13.02.2016U-Wert Messung: Praxisbeispiel Bedeutung für Sanierung
28.01.2016Neu: U-Wert Messungen
09.01.2016Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
02.01.2016Bauteilbezogene jährliche Energieeinsparung und Rendite
31.12.2015Frohes neues und erfolgreiches Jahr
20.09.2015News Energieeffizienz-Experten
13.09.2015Aktuelle Präsentation unter Download/Infos
24.08.2015EnEV 2016 / KfW Effizienzhäuser ab 2016
25.05.2015Stromsparberatung, Strom sparen
03.05.2015Luftdichtheitskonzept
02.05.2015Lüftungskonzept gem. DIN 1946-6
29.04.2015Neu: Bauteiluntersuchungen
09.04.2015§ 16a Pflicht in Immobilienanzeigen
06.04.2015Oldenburger Energie-Check: Stadt zahlt die Hälfte dazu
28.02.2015BAFA-Förderung: Neue Richtlinie erhöht Zuschüsse und Wahlfreiheit
18.01.2015Aktuell: Flyer Ingenieurbüro
14.01.2015Wozu Wärmebrückenberechnung?
31.12.2014Frohes neues Jahr 2015
05.12.2014Qualitäts-Thermografie / Qualitäts-Thermografiebericht
08.11.2014Aktueller Thermografie Flyer
30.10.2014Energetische Fachplanung und Baubegleitung seit 01.06.2014
30.09.2014Eintragung: Energieeffizienz-Experten
22.09.2014Welchen Experten benötige ich für meinen Neubau oder für meine Sanierung?
31.05.2014KfW-Online Bestätigung zum Antrag
30.04.2014Einführung EnEV 2014
EnEV 2016 / KfW Effizienzhäuser ab 2016
EnEV Standard-Gebäude ab 2016:
Ab 2016 wird der energetische Standard für Neubauten (für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude) gemäß Energieeinsparverordnung – im Sprachgebrauch ist i.d.R. die Rede von der EnEV 2016 – verschärft.
Die verschärfte EnEV-Version gilt für Gebäude, für die ab Januar 2016 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige aufgegeben wurde. Bei genehmigungsfreien Bauten gilt für die Durchführung ab Januar „automatisch“ der verschärfte EnEV-Standard 2016.
Der zulässige Primärenergiebedarf sinkt ab Januar 2016 um 25%, was näherungsweise dem derzeitigen KfW 70-Niveau entspricht. Praktisch bedeutet dies, dass den regenerati-ven Energien bzw. einer entsprechenden Haustechnik (Solaranlagen, Wärmepumpen, Lüf-tungsanlagen, etc.) eine höhere Bedeutung zukommt. Alternativ kann durch Detailpla-nungen und detaillierte Wärmebrückenberechnungen „Haustechnik eingespart“ wer-den.
KfW-Effizienzhäuser ab 2016 „Energieeffizient Bauen (153)“:
Für den Bauantrag gilt stets die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Fassung der EnEV. Für den Antrag für ein KfW-Effizienzhaus gelten stets die zum Zeitpunkt der An-tragstellung geltenden Programmbedingungen.
Für ein KfW-Effizienzhaus sind grundsätzlich die Anforderungen der EnEV einzuhalten.
Die KfW-Effizienzhausstandards beziehen sich auf das technische Referenzgebäude der EnEV nach nach den Zeilen 1.1 bis 8 der Tabelle 1 in Anlage 1. Da sich das Referenzge-bäude hinsichtlich der in der EnEV beschriebenen technischen Ausstattung nicht ändert, verändern sich auch die KfW-Effizienzhausstandards nicht. Das heißt, ein Gebäude, wel-ches heute nach KfW-Effizienzhausstandard 55 gebaut oder saniert wird, erfüllt auch nach 2016 immer noch die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55.
Ein KfW-Effizienzhaus 70 ist (und bleibt) primärenergetisch 30 Prozent besser als das technisch beschriebene Referenzgebäude. Da ein KfW-Effizienzhaus 70 ab 2016 jedoch nur noch 5 Prozent besser ist als gesetzlich für den Neubau gefordert, stellt die KfW im Programm „Energieeffizient Bauen“ die Förderung für das KfW-Effizienzhaus 70 ab dem 01.04.2016 ein.
Ein Antrag für ein KfW-Effizienzhaus 70 kann bis zum 31.03.2016 gestellt werden.
Einführung des neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Ab dem 01.04.2016 führt die KfW mit dem KfW-Effizienzhaus 40 Plus einen neuen Förder-standard ein. Durch einen attraktiven Tilgungszuschuss soll vor allem die Errichtung von besonders energieeffizienten Wohngebäuden gefördert werden, bei denen ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs am Gebäude erzeugt und gespeichert wird.
Einführung eines vereinfachten Nachweisverfahrens für KfW-Effizienzhaus 55
Für das KfW-Effizienzhaus 55 wird die KfW ab dem 01.04.2016 ein vereinfachtes Nach-weisverfahren anbieten („KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“). Zu diesem Zweck können die Sachverständigen sogenannte standardisierte Maßnahmenpakete verwenden aus denen sie Vorgaben für die Gebäudehülle und Anlagentechnik auswählen können.
Damit bietet die KfW ab 01.04.2016 folgende Förderstandards im Neubau an:
• KfW-Effizienzhaus 55 (alternativ mit vereinfachtem Nachweisverfahren)
• KfW-Effizienzhaus 40
• KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Über die konkrete Höhe der Tilgungszuschüsse für die Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 40 Plus informiert die KfW rechtzeitig vor Programmstart.
Erhöhung des Förderkreditbetrages auf 100.000 Euro
Der Förderhöchstbetrag wird von der KfW von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohnein-heit erhöht.
Einführung einer 20-jährigen Zinsbindung
Für KfW-Kredite mit 20- und 30-jähriger Laufzeit wird eine 20-jährige Zinsbindungsvarian-te eingeführt.
Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz auf sechs Monate
Der Zeitraum für den Mitteleinsatz der abgerufenen Darlehensmittel wird von drei auf sechs Monate verlängert.
Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung
Für Anträge ab dem 01.04.2016 fördert die KfW die erforderliche energetische Fachpla-nung und Baubegleitung für Neubauten durch einen Sachverständigen im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung“ (431). Über die neuen Fördermög-lichkeiten wird die KfW rechtzeitig informieren.
KfW-Effizienzhäuser ab August 2015 „Energieeffizient Sanieren (151/152, 430)“:
Erhöhung des Förderkreditbetrages für KfW-Effizienzhäuser auf 100.000 Euro
Der Förderhöchstbetrag für die KfW-Effizienzhäuser wird von 75.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht. Die KfW möchte damit sicherstellen, dass private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern auch bei aufwendigen Sanierungsvorhaben auf eine 100%ige Förderung für ihre energetische Sanierung zurückgreifen können.
Erweiterung des förderfähigen Gebäudebestandes
Analog zum Programm „Vor-Ort-Beratung“ des BAFA, werden ab dem 01.08.2015 auch im KfW-Produkt „Energieeffizient Sanieren (151/152)“ die Anforderungen an das Gebäudeal-ter angepasst. Waren bislang nur Gebäude förderfähig, bei denen der Bauantrag bzw. die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt bzw. erstattet wurde, gilt als neues Stichdatum nun der 01.02.2002. Somit können demnächst auch Eigentümer von „jüngeren“ Gebäuden die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen bei der KfW beantragen.
Anpassungen auch für Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Die soeben dargestellten Verbesserungen zum Förderhöchstbetrag und Gebäudebestand werden zum 01.08.2015 analog auch für den Investitionszuschuss („Energieeffizient Sanie-ren (430)“) umgesetzt. Informationen diesbezüglich wird die KfW rechtzeitig über das neue Merkblatt veröffentlichen.